Bilder & Geschichten

DER VEREIN

ÜBER UNS

Wir sind eine kreative interdisziplinäre Gemeinschaft von Comic-Fans, Zeichnern, Autoren, Händlern und Künstlern aus Bremen und Umgebung. Unser Ziel ist es, die Vielfalt der Comic-Kunst zu fördern, den Austausch zwischen den verschiedenen Comic-Disziplinen zu unterstützen und die Comic-Kultur in der Region lebendig zu halten.

Ob du selbst zeichnest, schreibst oder einfach nur ein begeisterter Comic-Leser bist – bei uns findest du Gleichgesinnte! Auf unserer Website erfährst du mehr über unsere Projekte, Veranstaltungen und Workshops. Komm vorbei, werde Mitglied und lass uns gemeinsam die Welt der Comics weiterentwickeln!

UNSER VORSTAND

Leefje Roy

Vorsitzende

Henning Pöplau

Vorsitzender

Alexander Press

Vorsitzender

Georg Straube

Kassenwart

Axel Stiehler

Beirat

Jeff Hemmer

Beirat

UNSERE SATZUNG

§ 1 Name, Sitz

1. Der Verein führt den Namen „Bilder & Geschichten – Comic-Verein Bremen e.V.“.

2.
Der Sitz des Vereins ist Bremen.

3.
Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bremen eingetragen werden und führt den Zusatz
“e.V.“.

1. Der Zweck des Vereins ist die Interessenvertretung zur Förderung von Comickunst und -kultur, Bildung
und Erziehung sowie internationaler Austausch mit und zwischen Künstler*innen, Kulturschaffenden
und anderen professionell mit Comics befassten Akteur*innen.
Gefördert werden sollen
1.1. die Kommunikation und der Dialog mit und zwischen Akteur*innen, die direkt eingebunden sind in
die Produktion von Comics sowie verwandten Kunst- und Medienformaten, deren Vermittlung,
Ausstellung, Erforschung, Publikation, Vermittlung und Vermarktung. Die Kommunikation und der
Dialog sollen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene stattfinden.
1.2. die Akteur*innen der Comicszene (s. §2, 1.1) im Dialog mit nicht unmittelbar oder mittelbar zur
Comicszene gehörenden Personen oder Gruppen, wie sie in §2, 1.1 beschrieben werden. Diese
Akteur*innen außerhalb der Comicszene sind u. a. Bildungsinstitutionen wie Volkshochschulen,
Museen, Bibliotheken, Medienanstalten, Ausstellungshäuser.

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Projekten
zur Förderung von Kunst und Kultur, die die Wahrnehmbarkeit von Comics und Akteur*innen der
Comicszene erhöhen sowie dem Aufbau organisatorischer und institutioneller Infrastruktur.
2.1. Durchgeführt werden sowohl Projekte unter alleiniger Verantwortung des Vereins als auch
Kooperationsprojekte mit nationalen und internationalen Partner*innen.
2.2. Der Vereinszweck wird einerseits durch die Durchführung von bereichsspezifischen Projekten zum Thema Comic / Sequentielle Kunst erfüllt, andererseits durch die Durchführung bereichsübergreifender Projekte an der Schnittstelle zu Comicthemen.
2.3. Die Zweckverwirklichung erfolgt,
2.3.1. indem für Aktive der Comickultur in ihren vielfältigen Formen eine gemeinsame Struktur
geschaffen wird, welche ihnen Vernetzung, gegenseitige Unterstützung, eine bessere Basis
zur Verwirklichung anspruchsvoller und öffentlich sichtbarer Projekte oder zur Kooperation
mit anderen Akteur*innen der Bremer Kulturlandschaft bietet,
2.3.2. indem der Verein eine Plattform bietet, welche den Austausch zwischen Bremer Aktiven der
Comickultur über Bremen hinaus auf Bundesebene und im internationalen Kontext fördert,
2.3.3. indem durch die Verbesserung der Bedingungen für Comicaktive eine nachhaltige
Verstetigung comickultureller Angebote und Strukturen in Bremen gefördert wird,
2.3.4. indem der Verein durch sein öffentliches Wirken einen Beitrag zum kulturellen Angebot und
zur kulturellen Förderung für die Allgemeinheit leistet,
2.3.4.a. in Form von öffentlichen Comicveranstaltungen wie Ausstellungen,
Lesungen, Tagungen, Workshops, …
2.3.4.b. als Multiplikator und Informationsquelle zum comickulturellen Geschehen in
Bremen und zu Comickultur im Allgemeinen,
2.3.4.c. als aktivierendes Vorbild und Anlaufstelle für Menschen jeden Alters, die sich für die Arbeit oder Auseinandersetzung mit dem Medium Comic
begeistern und durch den Austausch mit einer sichtbaren und leicht zugänglichen Comickultur in ihrer Teilhabe und Mitgestaltung des kulturellen Lebens in Bremen gefördert werden.
2.3.5. Die Mitarbeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden erstattet.
2.4. Die vom Verein durchgeführten Projekte verfolgen ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
2.4.1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
2.4.2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
2.4.3. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins.
2.4.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
2.4.5. Die Mitarbeit im Vorstand ist ehrenamtlich. Notwendige Auslagen werden erstattet.

1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die in professioneller Weise in der Comicszene aktiv ist.

2.
Institutionen und andere Rechtspersonen können den Verein als Fördermitglieder unterstützen. Juristische Personen haben bei Vereinssitzungen und Versammlungen 1 (eine) Stimme, die durch eine bevollmächtigte Vertretung abgegeben werden kann.

3.
Über die Aufnahme oder die Ablehnung entscheidet die Mitgliederversammlung. In der Zeit zwischen zwei Mitgliederversammlungen vergibt der Vorstand nach schriftlichem Antrag eine vorläufige Mitgliedschaft unter Vorbehalt und ohne Stimmrecht. Bei Ablehnung muss die Ablehnung schriftlich begründet werden. Bei Minderjährigen ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter*innen
zu stellen.

4.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und endet zum laufenden Jahr. Er muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

5.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.

6.
Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich oder per Mail mitzuteilen.

7.
Das ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinen Anspruch gegenüber dem Vereinsvermögen.

8.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds.

1. Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem*der 1. Vorsitzenden, dem*der 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Vertreten wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands.

2.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds führt der restliche Vorstand die Vereinsgeschäfte bis zur nächsten Vorstandswahl weiter. Eine Wiederwahl ist möglich.

3.
Der Vorstand ist für die Angelegenheiten des Vereins verantwortlich.

4.
Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
4.1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung.
4.2. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
4.3. Vorbereitung und Aufstellung des Jahresberichts.

5.
Die laufenden Geschäfte können vom Vorstand an eine Geschäftsführung übertragen werden:
5.1. Die Geschäftsführung wird vom Vorstand eingesetzt. Die Aufgaben der Geschäftsführung
werden in einer Geschäftsordnung festgelegt.
5.2. Die Beschäftigung eines Vorstandsmitglieds als Geschäftsführung ist ebenfalls möglich.
Bedingung hierfür ist ein entsprechender Beschluss durch die Mitgliederversammlung.
5.3. Vergütungen für diese Tätigkeit sind nach § 7 dieser Satzung zu regeln.

1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Außerdem muss eine
Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn mindestens 30 % der Mitglieder die Einberufung
schriftlich oder per Mail unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.

2.
Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich oder per Mail unter Einhaltung einer
Einladungsfrist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

3.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
3.1. Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes.
3.2. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
3.3. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
3.4. Festsetzung der Fälligkeit und Höhe der Mitgliedsbeiträge.
3.5. Aufnahme der neuen Vereinsmitglieder.

4. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen
Stimmen gefasst. Jede ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

5.
Zur Änderung der Satzung ist eine 75 % Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
Anwesend sein müssen mindestens 66 % (oder 2/3) der Mitglieder.

6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das von
Versammlungsleiter*in und Protokollant*in unterschrieben wird. Das Protokoll wird vor der folgenden Mitgliederversammlung an alle Vereinsmitglieder verschickt.

7. Für den Fall, dass eine turnusgemäß anstehende Mitgliederversammlung mit physischer Anwesenheit der Mitglieder aufgrund behördlicher Vorschriften oder höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, sie durch ein Verfahren der elektronischen Kommunikation (online) ohne Anwesenheit am Versammlungsort zu ersetzen. Den hierzu erforderlichen Beschluss trifft der Vorstand einstimmig. Für die Durchführung der Mitgliederversammlung in elektronischer Form gelten die in dieser Satzung geregelten Fristen sowie Beteiligungs- und Mehrheitserfordernisse entsprechend. Stimmübertragungen gem. §4 dieser Satzung sind im Rahmen einer online durchgeführten Mitgliederversammlung ausgeschlossen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, allein die turnusgemäß anstehende Wahl des Vorstands auf elektronischem Wege durchzuführen. Kann die Mitgliederversammlung mit physischer Anwesenheit am Versammlungsort aus oben genannten Gründen nicht durchgeführt werden, besteht aber die Möglichkeit einer Verschiebung, und soll der Vorstand wegen Ablauf der Amtszeit neu gewählt werden, kann dies unter den vorgenannten Voraussetzungen erfolgen.

7 Vergütungen für die Vereinstätigkeit

1. Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.

2. Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

3. Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Absatz 2 trifft die Mitgliederversammlung.

4. Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend ist die Haushaltslage des Vereins.

5. Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter*innen des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon oder andere Ausgaben.

6. Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen, nachgewiesen werden.

7. Vom Vorstand können per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden.

8. Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die von der Mitgliederversammlung erlassen und geändert wird.

1. Der in diesem Teil festgelegten Verhaltenskodex ist für alle Organe, Mitglieder, Sponsoren*innen, Veranstalter*innen sowie anderweitig mit dem »Bilder & Geschichten – Comic-Verein Bremen e.V.« in Verbindung stehenden Personen verbindlich. Der Kodex ist bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem »Bilder & Geschichten – Comic-Verein Bremen e.V.« einzuhalten.

2. Als vertraulich gewertete Informationen sind in jedem Fall als solche zu behandeln. Mitglieder-, Sponsor*innen- und Gästeinformationen (insbesondere in Listenform oder als e-Mail-Verteiler) gelten als vertrauliche Informationen, die von Mitgliedern oder Sponsor*innen in keiner Weise weitergegeben oder zu gewerblichen Zwecken verwendet werden dürfen.

3. Allen ist mit Respekt und Anstand zu begegnen, um die Rechte und Würde aller Personen zu wahren. Angestrebt wird ein diskriminierungsfreier Raum. Dies erlaubt keinerlei Diskriminierung, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Alter, Abstammung, Geschlecht,
Behinderung, sexueller Orientierung oder Identität.

4. Zuwiderhandlungen können zum Vereinsausschluss oder zu einer Nichtaufnahme in den »Bilder &
Geschichten – Comic-Verein Bremen e.V.« führen.

1. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen nötig.

2. Bei Auflösung des Vereins, bei Entzug der Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen einem oder mehreren Vereinen aus den Bereichen Kultur und Bildung zur Verwendung für ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke zu. Es obliegt der auflösenden Mitgliedsversammlung, den/die Verein/e zu bestimmen, an welche das Vereinsvermögen übertragen wird und, sofern das Vermögen zwischen mehreren Vereinen aufgeteilt wird, deren Anteile festzulegen.

Hiermit wird gemäß §71 Absatz 1 Satz 3 BGB bescheinigt, dass die Bestimmungen der vorstehenden Satzung mit dem zum Vereinsregister eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung übereinstimmen.